Fristen im Wiederaufbau: Nachdem zum Jahrestag die Drei-Jahresfrist der Versicherungen ausgelaufen ist, haben wir für euch eine Übersicht zu Antragsfristen für finanzielle Aufbauhilfen erstellt.
Betroffene Privatpersonen besteht weiterhin die Möglichkeit, finanzielle Hilfe beim Wiederaufbau zu beantragen. Die Antragsfrist bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) läuft für Privatpersonen noch bis zum 30. Juni 2026. Mehr Informationen findet ihr hier: https://isb.rlp.de/unwetterhilfen.html
Auch für flutbetroffene Unternehmen im Ahrtal gibt es eine wichtige Frist zu beachten: Die Antragsfrist zur Wiederaufbauhilfe endet am 31. Dezember 2024. Eine Verlängerung scheint allerdings noch nicht ausgeschlossen. Weitere Infos könnt ihr hier nachlesen: https://www.ihk.de/.../fristverlaengerung-der...
Zur Finanzierung des Eigenanteils kann auch bei Mitgliedsorganisationen der Aktion Deutschland Hilft finanzielle Unterstützung beantragt werden. Hier können sich die Fristen der Organisationen unterscheiden. Allerdings hat die Aktion Deutschland Hilft (ADH) die verbliebenen Spendengelder bis zum Ende des Verausgabungszeitraums 2025 vollständig verplant.
Mehr Infos zur ADH könnt ihr hier nachlesen: https://www.aktion-deutschland-hilft.de/.../der-lange.../