Achter Newsletter des Helfer-Stabs

 

Wir wollen euch in diesem Newsletter von unserem letzten Netzwerktreffen am 24.02.2022 berichten.

 

Neben vielen freiwilligen Helfergruppen waren auch Vertreter von offiziellen Stellen dabei, wie die Investitions- und Strukturbank (ISB), die Architektenkammer, die Handwerkskammer Koblenz (HWK), die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die Staatskanzlei und das Finanzministerium. Es wurde viel diskutiert, besonders die Fragen: Was ist rechtlich zu beachten? Und wie können Freiwillige jetzt am sinnvollsten tätig werden?

Hier geben wir euch einen Überblick über die wichtigsten Inhalte. Das vollständige Protokoll könnt ihr jederzeit gerne unter s5@helfer-stab.de anfordern. Viel Spaß beim Lesen! (Am Ende gibt’s eine kurze Zusammenfassung.)

 

Unentgeltliche Hilfe auf privaten Baustellen: Hohe Risiken für Bauherren und Helfer

Die unentgeltliche Hilfe freiwilliger Helfer auf privaten Baustellen gilt in den meisten Fällen weder als Ehrenamt (wegen fehlender Gemeinnützigkeit), noch als Nachbarschaftshilfe (wegen fehlender räumlicher Nähe). Durch den fehlenden rechtlichen Rahmen drohen sowohl dem Bauherren als auch dem Helfer erhebliche Risiken. Eine fehlende Unfallversicherung kann bei Verletzungen und Unfällen auf Baustellen schnell zum Problem werden. Auch ist die Behebung von Schäden durch unsachgemäß durchgeführte Baumaßnahmen nicht durch den Wiederaufbaufonds förderfähig – wenn sich der Verursacher nicht ermitteln lässt, bleiben die Kosten für die Reparaturen beim Bauherren hängen. Doch auch der Helfer geht hier ein finanzielles Risiko ein, denn der Bauherr kann ihn für die von ihm verursachten Schäden haftbar machen.

 

Darauf sollten Bauherren achten

Sobald 40 Stunden Arbeitszeit auf einer Baustelle (alle freiwilligen Helfer zusammengenommen) überschritten werden, ist der Bauherr daher dazu verpflichtet, eine gesetzliche Pflichtversicherung für Bauvorhaben (Bauherrenhaftpflicht) abzuschließen. Der Betrag bewegt sich im niedrigen dreistelligen Bereich. Auch für die Berufsgenossenschaft der Bauherren wird der Bauherr dadurch beitragspflichtig. Zu beachten ist außerdem, dass die Tätigkeit privater Helfer – anders als Geld- und Baustoffspenden – nicht auf den Eigenanteil angerechnet werden kann, diesen also nicht reduziert. Durch kostenlose Handwerkstätigkeiten reduziert sich lediglich die Gesamtschadenssumme – und damit natürlich auch der Förderbetrag. Die Empfehlung lautet daher, im Bereich des Wiederaufbaus auf professionelle Handwerksbetriebe zurückzugreifen.

 

Private Baustellen besser Fachbetrieben überlassen

Die Kosten für einen professionellen, fachgerechten und rechtlich abgesicherten Wiederaufbau werden zu 80% vom Wiederaufbaufonds abgedeckt. Hiervon werden 20% direkt nach Antragstellung als Abschlagszahlung ausgezahlt, von denen erste Handwerkstätigkeiten bereits bezahlt werden können. Nachdem die ausgezahlten 20% der 80% der ermittelten Gesamtschadenssumme (also z.B. 16.000,- € bei 100.000,- € Gesamtschadenssumme) aufgebraucht und durch Rechnungen belegt worden sind, können weitere 30% ausbezahlt werden. Als Überbrückung werden weiterhin günstige Kredite angeboten. Die Finanzierung ist so sichergestellt.

 

20% Eigenanteil wegen Fairness

Die verbleibenden 20% Eigenanteil können durch eine bestehende Versicherung gedeckt werden und sollen so der Fairness dienen. Schließlich wäre es unfair, Betroffene, die jahrelang in eine Elementarschadensversicherung eingezahlt haben, schlechter zu stellen als Unversicherte. Sollte jemand Unversichertes jedoch durch den Eigenanteil von 20% in existenzielle Nöte kommen, kann ein Härtefallantrag gestellt werden. Dann werden bis zu 100% der Gesamtschadenssumme übernommen.

 

Wichtig: Erhaltene Spenden angeben!

Erhaltene Spendengelder und Baumaterialspenden müssen im ISB-Antrag unbedingt angegeben werden, sonst handelt es sich um Subventionsbetrug. Sie können allerdings auf den verbleibenden Eigenanteil angerechnet werden , d.h. die förderfähigen 80% der ermittelten Gesamtschadenssumme reduzieren sich dadurch nicht. Erst, wenn der Wert von Versicherungsleistungen und Spenden den Eigenanteil überschreitet und damit 100% der Schadenssumme übersteigen würde, muss vom erhaltenen Fördergeld etwas zurückgezahlt werden. Die Betroffenen können ihren Schaden durch Spenden also bis zu 100% abdecken.

 

Gespendetes Baumaterial sinnvoll?

Da Baustoffspenden auf den Eigenanteil angerechnet werden können, scheint es sinnvoll, diese anzubieten, um den Eigenanteil der Betroffenen „aufzufüllen“. Leider gehen mit gespendeten Baumaterialien etliche Probleme einher, wie fehlende Verträge und Sicherheiten zwischen Handwerkern und Herstellern oder die teure und lange Lagerung der Baumaterialien. Wer den Eigenanteil Unversicherter durch Spenden „auffüllen“ will, sollte also besser durch Geldspenden unterstützen. Dann können Betroffene die Materialien selbst auswählen, es entstehen weniger Kosten und Risiken durch die Lagerung und die Hersteller können für eventuelle Qualitätsmängel haftbar gemacht werden. Wichtig ist, dass Geldspenden bei der ISB angegeben werden müssen (s.o.).

 

Was tun bei Handwerkermangel?

Um dem Handwerkermangel im Wiederaufbau entgegenzuwirken, hat die Handwerkskammer Koblenz die Plattform www.handwerk-baut-auf.de ins Leben gerufen. Hier können sich Handwerksbetriebe registrieren, die dabei helfen wollen, das Ahrtal wiederaufzubauen. und auch Betroffene können sich registrieren, ihre Baustellen beschreiben und so mit Handwerkern aus der Datenbank gematcht werden. Handwerksbetriebe, die von weiter weg anreisen, sind häufig Partnerschaften mit lokalen Handwerksbetrieben eingegangen, um Anschlusswartungen durchzuführen.

 

Probleme schon bei der Antragstellung?

Doch was, wenn schon die Antragstellung zum Problem wird, etwa durch fehlende Unterlagen oder dadurch, dass kein Gutachter gefunden wird? Für ersteres finden sie Ansprechpartner zur Antragsstellung in den InfoPoints im Ahrtal, die Ihnen gerne weiterhelfen und zum anderen stellt die ISB auf der Webseite eine umfassende Checkliste zur Verfügung. Für letzteres hat die Architektenkammer Abhilfe geschaffen. So haben sie ein Verzeichnis verfügbarer Gutachter und Architekten zusammengestellt, das unter www.diearchitekten.org/fluthilfe eingesehen werden kann. Da das Schadensgutachten ohnehin nicht vom ausführenden Architekten erstellt werden darf, empfiehlt es sich, für das Schadensgutachten auf entfernter ansässige Gutachter zurückzugreifen und für den eigentlichen Wiederaufbau einen Architekten aus der Nähe zu beauftragen. Während Gutachter aus der Nähe ausgebucht sein mögen, gibt es im rheinland-pfälzischen Umland und in Hessen noch genügend freie Kapazitäten. Übrigens: Die Anfahrtskosten für das Gutachten fließen in die Kosten des Gutachtens ein, das wiederum Teil der Wiederaufbaukosten ist und somit zu 80% vom Wiederaufbaufonds abgedeckt wird.

 

Wie jetzt noch helfen?

Kostenfrei auf privaten Baustellen zu helfen ist also nicht mehr sinnvoll. Besser ist es, den Betroffenen bei der Beschaffung verlorengegangener Unterlagen, beim Ausfüllen von Anträgen, sowie bei der Suche nach Gutachtern und professionellen Handwerkern zu unterstützen, sodass der bauliche Teil des Wiederaufbaus für alle Seiten rechtlich abgesichert ist. Auch Dienstleistungen wie Friseurtätigkeiten, kostenlose Essensausgaben und kostenlose Übernachtungsmöglichkeiten sind inzwischen kritisch zu sehen, da sie es den Betrieben in den betroffenen Gebieten schwer machen, wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen. Das geht beispielsweise, indem man statt in kostenlosen Unterkünften, sofern man es sich leisten kann, in lokalen Hotels und Pensionen zu übernachten, die lokale Gastronomie zu unterstützen und Sachspenden in lokalen Geschäften zu beziehen.

Gebrauchte Sachspenden werden am besten direkt und ohne Umwege an interessierte Betroffene vermittelt, etwa über die entsprechenden WhatsApp-Gruppen oder über die bekannten Portale auf www.helferstab.de/netzwerk. Sie „auf Vorrat“ im Ahrtal zu lagern ist auf Dauer teuer, vermindert ihre Qualität und ist letztlich nicht bedarfsgerecht.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die zweitweise Lagerung von Möbeln und Gegenständen und ein Umzugsservice für Menschen, die z.B. umziehen müssen, weil ihr Haus doch abgerissen werden muss.

Wer weiterhin ehrenamtlich handwerklich arbeiten will, kann sich bei der Handwerkskammer Koblenz melden und sich dort über eine Arbeitnehmerüberlassung bei ortsansässigen Betrieben informieren.

Auch Bepflanzungsaktionen sind denkbar. Hilfreich ist es, die Pflanzen aus lokalen Gärtnereien zu beziehen und auch diese damit zu unterstützen.

Die Organisation von Freizeitveranstaltungen ist ebenfalls ein sinnvolles Betätigungsfeld für Helfergruppen. Hierfür kann man sich den aktuellen Aktionen z.B. vom Helfer-Shuttle oder dem Hoffnungswerk anschließen.

 

Fazit

Das Netzwerktreffen war mit einer großen Teilnehmerzahl und einer lebhaften Diskussion ein voller Erfolg. Am Ende sind sich alle Parteien einig: Die akute Krisensituation ist zum Glück bewältigt, und es kann in vielen Bereichen begonnen werden, Schritt für Schritt wieder in einen lang ersehnten Zustand der Normalität überzugehen. Natürlich gibt es noch einiges zu tun, die Aufgabenfelder der freiwilligen Hilfe haben sich aber verändert.

Der Einsatz freiwilliger Hilfskräfte auf privaten Baustellen ist immer weniger sinnvoll. Stattdessen sollte sich die freiwillige Hilfe darauf fokussieren, Betroffenen ein offenes Ohr zu schenken, beim Ausfüllen von Anträgen zu unterstützen, Freizeitveranstaltungen zu organisieren oder bei der Begrünung öffentlicher Anlagen zu helfen. Bei allen Hilfstätigkeiten sollte die Stärkung der lokalen Wirtschaft im Auge behalten werden.

In zwei Wochen erscheint die nächste Ausgabe unseres Newsletters mit weiteren Infos über die freiwillige Hilfe – wenn auch ihr in unserem nächsten Newsletter über eure Fortschritte berichten möchtet, schickt uns einfach eure Infos!

Bis dahin wünschen wir euch allen weiterhin viel Erfolg und eine gute Zeit!

Liebe Grüße und einen schönen Tag!

 

 

 

Helfer-Stab gGmbH
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