Vierter Newsletter des Helfer-Stabs
Am 21. Dezember haben wir das Netzwerktreffen mit Vertreter*innen der freiwilligen Helfergruppen und den Vertreter*innen verschiedener Behörden online abgehalten.
Hier findet ihr die wichtigsten Inhalte des Netzwerktreffens zusammengefasst:
In einem ersten Teil, bei dem sich einige freiwillige Helfergruppen getroffen haben, wurden die Themen psychosoziale Versorgung, Verpflegung, Handwerker und die Etablierung eines zentralen Standorts der freiwilligen Fluthilfe in Grafschaft besprochen.
Um eine optimale Versorgung mit psychosozialen Angeboten anzubieten, wünschen sich die Helfergruppen aus diesem Bereich eine engere Vernetzung mit allen in diesem Bereich aktiven Beteiligten. Eine zentrale Koordinationsstelle bietet die Abteilung „Soziales“ des HelferStabs an, erreichbar unter der s7@helfer-stab.de. Außerdem werden Helfende gebeten, Betroffene bei Bedarf an professionelle Angebote zu vermitteln und nicht selbst eine Notfallbetreuung anzubieten. In akuten Fällen ist der Notruf zu wählen.
Bei der Besprechung zum Thema Verpflegung wurde die Bitte geäußert, das Spendenverteilzentrum in Gelsdorf besser zu nutzen und Spenden in die Region bedarfsgerecht zu gestalten, damit keine Über- bzw. Unterversorgung in unterschiedlichen Bereichen entstehen. Die gute Nachricht: die kostenlose Verpflegung von Helfenden und Betroffenen ist weiterhin sichergestellt.
Auch im Bereich Handwerk wurde der Wunsch laut, dass sich verschiedene Gewerke, die im Ahrtal aktiv sind, besser miteinander vernetzen möchten, auch über die einzelnen Vermittlungsplattformen hinaus. Außerdem wurde die Bitte geäußert, dass Baustellen, für die Handwerker gesucht werden, detaillierter beschrieben werden sollten. Dringend gesucht werden übrigens Bauleiter, vermittelt da gerne, wenn ihr welche kennt!
Auf dem Haribo-Gelände in Grafschaft entsteht gerade ein zentraler Standort für die freiwillige Fluthilfe. Voraussichtlich im Januar werden Containerdorf Wilhelmshafen und Baustoffzelt Kaiser dort hinziehen. Der Helfer-Stab wird einen entstehenden Fuhrpark mit Leihfahrzeugen und - anhängern von dort aus disponieren. Bis es so weit ist, kann die Hotline des Helfer-Stabs (0800 133 66 66) zur zentralen Koordination von Hilfsaktionen genutzt werden.
Um für das Jahr 2022 eine bessere Übersicht über die geplanten Hilfsmaßnahmen der freiwilligen Fluthilfe zu erhalten, möchte der Helfer-Stab gerne die geplanten Projekte der freiwilligen Helfergruppen sammeln und kann auch bei der Finanzierung zukünftiger Projekte unterstützen.
Das Fazit des ersten Teils des Netzwerktreffens ist der Wunsch aller Beteiligten nach mehr Kommunikation und einer engeren Vernetzung.
Im zweiten Teil des Netzwerktreffens wurden dann, gemeinsam mit den Helfergruppen und Vertreter*innen von verschiedenen Behörden, u.a. über ehrenamtliche Handwerker, Wiederaufbau-Gelder, die Wohnsituation der Betroffenen und die Finanzierung von Projekten, gesprochen.
Die Handwerkskammer Koblenz macht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen von freiwilliger Hilfe, besonders in Bezug auf ehrenamtliche Handwerksarbeiten aufmerksam und rät davon ab, unentgeltliche Hilfe, insbesondere bei Gas- und Elektroinstallation, in Anspruch zu nehmen, da es sonst keine Gewährleistung und Haftung im Schadensfall gibt (nähere Informationen dazu gibt es hier).
Eine Unfallversicherung von ehrenamtlichen Helfern ist über das Land Rheinland-Pfalz möglich, zu beachten ist eine möglicherweise verpflichtende Meldung der Handwerkstätigkeiten auf der Baustelle bei der Berufsgenossenschaft Bau. Die ADD warnt vor unseriösen Bauleitern und Generalunternehmen. Die Seriosität von Handwerkern lässt sich durch eine Handwerks- bzw. Gewerbekarte überprüfen, zudem kann man bei der Handwerkskammer Auskünfte über die betreffenden Handwerker einholen. Sollte dennoch eine schlechte oder falsche Handwerkstätigkeit erfolgt oder von freiwilligen Helfern Schäden verursacht worden sein, können die Verursacher dafür haftbar gemacht werden. Sind die Schäden allerdings noch während des Katastrophenstatus entstanden, werden sie zu den Flutschäden gerechnet und die Kosten der Demontage bzw. Beseitigung der Schäden durch den Wiederaufbauhilfefonds übernommen.
Zur Wohnsituation von Betroffenen wurde angemerkt, dass in Betroffenen-Unterkünften noch Plätze frei sind. Sollten Vermieter sich nicht um den Wiederaufbau von bewohnten Immobilien kümmern, müssen Mieter selbst einen Rechtsanwalt konsultieren, wobei sie grundsätzlich ein Recht auf funktionierende Strom- und Wasserversorgung haben. Diese Information sollte an alle betroffenen Mieter weitergegeben werden.
Bei der Finanzierung von Projekten der freiwilligen Fluthilfe wird empfohlen, gemeinsam mit bestehenden Organisationen wie Helfer-Stab, Helfer-Shuttle oder Der Paritätischen zukünftige Projekte zu finanzieren. Die Aktion Deutschland hilft rät von der Gründung weiterer Vereine zur Fluthilfe ab.
Wenn euch nähere Details zu besprochenen Themen interessieren, schicken wir euch gerne auf Anfrage per Mail weiterführende Informationen zu!
Wir hoffen, dass ihr euch mit dieser Zusammenfassung über das, was beim Netzwerktreffen besprochen wurde, gut informiert fühlt und wünschen euch einen guten Start ins neue Jahr!
Liebe Grüße und einen schönen Tag!